mehr als 10 Litern anderer Pilze, Früchte oder Samen des Waldes ohne Zustimmung des Eigentümers strafrechtlich verfolgt werden kann.
Die Regelung betrifft also nicht ausschließlich Brombeeren, sondern verschiedene natürliche Produkte aus Wäldern.
Was passiert bei kleineren Mengen?
Auch eine kleinere Menge bedeutet nicht automatisch, dass das Sammeln überall erlaubt ist.
Offizielle französische Behörden weisen darauf hin, dass auch bei Mengen unterhalb bestimmter Grenzen lokale Vorschriften und Eigentumsrechte zu beachten sind. Je nach Situation können unterschiedliche Bußgeldstufen greifen.
Deshalb wäre es irreführend, von einer einzigen landesweit geltenden „Brombeer-Strafe“ zu sprechen.