strafrechtliche Folgen eintreten.
Auch regionale Vorschriften können eine Rolle spielen.
Das sollten Sammler beachten
Wer in Frankreich wilde Brombeeren pflücken möchte, sollte deshalb einige einfache Grundregeln beachten:
- vorher prüfen, wem das Grundstück gehört,
- gegebenenfalls die Zustimmung des Eigentümers einholen,
- lokale Vorschriften des jeweiligen Waldgebiets beachten,
- keine geschützten Pflanzen oder Naturbereiche beschädigen,
- nur Mengen sammeln, die nach den geltenden Regeln zulässig sind,
- bei Unsicherheit bei der zuständigen Gemeinde oder Forstbehörde nachfragen.
Fazit
Brombeeren im Wald zu pflücken ist in Frankreich nicht grundsätzlich verboten – aber auch nicht überall uneingeschränkt erlaubt.
Besonders wichtig