sind die Eigentumsrechte und die Menge der gesammelten Früchte. Das französische Forstrecht sieht für das unerlaubte Sammeln von mehr als 10 Litern bestimmter Waldfrüchte besondere Sanktionen vor.
Wer nur gelegentlich einige Brombeeren sammeln möchte, sollte deshalb nicht in Panik geraten, sondern zunächst klären, ob das Sammeln an diesem Ort erlaubt ist. Eine pauschale „Brombeer-Bußgeldsumme“ für ganz Frankreich gibt es nicht.